Neuaufnahme: Leider haben wir einen kompletten Aufnahmestopp.
Coronaregeln in Bayern:
Die Isolationspflicht entfällt.
Zitat Gesundheitsminister Holetschek:
“An die Stelle der Isolationspflicht treten verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete. Dazu gehören eine grundsätzliche Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung sowie Betretungs- und Tätigkeitsverbote in medizinischen und pflegerischen Bereichen mit vulnerablen Personengruppen sowie in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften. Beide gelten für mindestens fünf Tage. Die Schutzmaßnahmen gelten fort, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Sie enden jedoch auch bei symptomatischen Personen spätestens nach Ablauf von zehn Tagen.
Zusätzlich gilt weiterhin die dringende Empfehlung: Wer krank ist, bleibt zu Hause – wie bei anderen akuten Atemwegserkrankungen auch.“
In Bayern keine Isolationspflicht mehr bei Erkrankung